Zwei Drittel der deutschen Geschäftsreisenden haben ihre Dienstreise bereits mit einem privaten Aufenthalt kombiniert und die Tendenz ist steigend. Für das laufende Jahr planen laut einer aktuellen repräsentativen Studie zu Bleisure-Reisen bereits 76 Prozent einen solchen Trip oder haben ihn schon gebucht. Zum selben Ergebnis kommt der jüngst vorgestellte Bleisure & Workation-Monitor Deutschland: Blended Travel - der Sammelbegriff für Bleisure und Workation - ist in den meisten deutschen Unternehmen längst angekommen. Was oft fehlt, ist die rechtssichere Umsetzung in der Praxis.
Toleriert, aber selten offiziell geregelt
Blended Travel ist in vielen Unternehmen gelebte Realität, aber selten offizielles Programm. Laut VDR-Geschäftsreiseanalyse 2026 haben 72 Prozent der Unternehmen Bleisure und Workation noch nicht in ihren Reiserichtlinien verankert, toleriert wird es trotzdem meist.
Wer haftet bei Unfällen während der privaten Verlängerung?
Genau das schafft Unsicherheit: Oft ist nicht eindeutig, wann der Arbeitgeber noch in der Verantwortung steht und wann nicht, beispielsweise bei einem Unfall im privaten Verlängerungsteil, bei einem Ausflug oder während einer Workation im Ausland. Sobald sich Geschäftsreise und Privates überschneiden, stellen sich Fragen zu Fürsorgepflicht, Haftung, Versicherungsschutz und steuerlicher Einordnung - Fragen, die im Ernstfall schnell teuer werden können.
Wer Blended Travel fördert und wer noch zögert
Je jünger die Geschäftsreisenden, desto höher der Anteil an Bleisure-Trips und desto höher die Erwartung an flexible Arbeitsmodelle. Unternehmen, die private Reiseanteile ermöglichen, stärken damit ihre Attraktivität als Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte. Kleine und mittlere Unternehmen fördern Blended Travel bislang aber deutlich zurückhaltender als Großunternehmen (29 Prozent vs 45 Prozent). Oft fehlen hier die Strukturen, um Regeln, Genehmigungen und Kostenlogik sauber zu trennen.
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