Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, kennt das Risiko: Wird der Hinflug nicht angetreten - etwa weil sich ein Termin verschiebt oder die Anreise über eine andere Verbindung erfolgt - haben Airlines den Rückflug bislang häufig automatisch storniert oder eine Umbuchungsgebühr verlangt. Das ändert sich jetzt.
Was ändert sich beim Rückflug nach No-Show?
Der Rat der Europäischen Union hat am 13. Juli 2026 eine umfassende Reform der Fluggastrechte endgültig gebilligt. Eine der neuen Regelungen betrifft genau diesen Fall: Airlines dürfen die Beförderung auf dem Rückflug künftig nicht mehr verweigern, nur weil ein Fluggast den Hinflug nicht angetreten hat. Eine zusätzliche Gebühr dafür soll ebenfalls nicht zulässig sein.
Relevanz für Geschäftsreisende
Hin- und Rückflug im Paket sind oft günstiger als separat gebuchte Einzelflüge. Ein verpasster oder bewusst nicht angetretener Hinflug sollte künftig also nicht mehr automatisch den Rückflug gefährden.
Zeitplan der Reform
Die Änderung ist Teil eines größeren Reformpakets, das unter anderem auch Entschädigungsansprüche bei Verspätungen, Rechte bei Umbuchungen und Preistransparenz bei Handgepäck umfasst. Die neuen Vorschriften sollen voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten.
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