Wer regelmäßig für ein paar Tage ins europäische Ausland reist, kennt den Aufwand: Vor jeder Reise musste eine A1-Bescheinigung beantragt und mitgeführt werden, ein Nachweis, dass der Reisende im Heimatland sozialversichert ist. Dieser bürokratische Schritt entfällt künftig für kurzfristige Geschäftsreisen.
Was die EU-Einigung bedeutet
Nach fast zehnjährigen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission geeinigt: Für Geschäftsreisen von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Kalendertagen wird die A1-Bescheinigungspflicht abgeschafft. In Deutschland allein betrifft das rund 25 Millionen Reisen, die bisher mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand verbunden waren.
Für wen gilt die Regelung?
Die neue Regelung gilt für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum, also alle EU-Staaten sowie Großbritannien, Island, Liechtenstein, Nordirland, Norwegen und die Schweiz. Voraussetzung ist, dass die Reise nicht länger als drei Tage innerhalb eines Zeitraums von 30 Kalendertagen dauert.
Wann tritt die Regelung in Kraft?
Die vorläufige Einigung muss in den kommenden Monaten noch formell bestätigt werden, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können. Bis dahin gilt die bisherige A1-Pflicht weiterhin. Es lohnt sich, die Entwicklung im Blick zu behalten.
Was das für Ihren Reisealltag bedeutet
Weniger Vorlaufzeit, weniger Papierkram, mehr Flexibilität bei kurzfristigen Reiseentscheidungen. Gerade für Reisende, die häufig für Tagestrips oder zweitägige Termine ins europäische Ausland fahren, ist das eine spürbare Vereinfachung.
Auch Franziskus Bumm, Head of Business Travel bei LCC ONE Business, hat sich zu dieser Entwicklung geäußert. Seinen LinkedIn-Beitrag lesen Sie hier.
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