Nicht nur bei Mietwagen im Ausland, sondern auch auf Geschäftsreisen innerhalb der EU spielt der Führerschein eine wichtige Rolle. Denn Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, verlieren am 19. Januar 2026 ihre Gültigkeit. Sie wurden damals ohne Ablaufdatum ausgegeben und müssen nun umgetauscht werden.
Laut der Informationsseite der Bundesregierung betrifft die erste Frist alle Führerscheine im Scheckkartenformat, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Sie müssen spätestens bis zum 19. Januar 2026 ersetzt werden.
Auch wenn unter Punkt 4b ein Strich steht, der früher „unbefristet“ bedeutete, gilt die Umtauschpflicht weiterhin. Die Richtlinie ist eindeutig, weshalb Betroffene ihre Dokumente rechtzeitig prüfen sollten.
Für Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, gelten andere Fristen. Sie richten sich nicht nach dem Ausstellungsjahr, sondern nach dem Geburtsjahr der Führerscheininhaberinnen und -inhaber.
Die genaue Staffelung ist auf der Seite der Bundesregierung einsehbar.
👉 Details zu allen Fristen finden Sie hier:
bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574
Ein ungültiger Führerschein kann im Alltag unangenehm sein, auf Reisen aber besonders problematisch. Ohne gültiges Dokument darf ein Mietwagenanbieter kein Fahrzeug übergeben. Das gilt in Deutschland ebenso wie im EU-Ausland.
Wer regelmäßig geschäftlich reist, sollte deshalb frühzeitig prüfen, ob der eigene Führerschein betroffen ist. Ein kurzer Blick auf das Ausstellungsjahr reicht meist schon aus.
Parallel zum laufenden Umtausch hat das EU-Parlament eine weitere Reform beschlossen. Sie betrifft alle, die innerhalb der EU mobil sind:
Ein Fahrverbot soll künftig in der gesamten EU wirksam sein.
Bis 2030 soll ein digitaler Führerschein eingeführt werden, der EU-weit gilt.
Die Staaten haben drei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht zu übertragen – und ein weiteres Jahr für die Umsetzung.
Damit werden die Anforderungen europaweit klarer, und die Mobilität wird stärker vereinheitlicht.
Der 19. Januar 2026 ist die erste wichtige Stufe des Umtauschplans. Wer im kommenden Jahr einen Mietwagen nutzen möchte oder regelmäßig ins EU-Ausland reist, sollte frühzeitig handeln. So lassen sich Verzögerungen und unnötige Komplikationen vermeiden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Führerschein betroffen ist oder ob der Umtausch Ihre nächste Geschäftsreise beeinflussen könnte, unterstützen wir Sie gerne persönlich.