Passverlust im Ausland – Was Geschäftsreisende beachten sollten

Ob bei der Sicherheitskontrolle, im Taxi oder im Hotel: Ein verlorener oder gestohlener Reisepass ist ein Klassiker unter den Reiserisiken. Was in einem solchen Fall zu tun ist und wie man sich klug vorbereitet, erklären wir hier – inklusive digitaler Neuerungen ab Mai 2025.

Schritt 1: Anzeige bei der Polizei

Zuerst muss der Verlust bei der lokalen Polizeibehörde gemeldet werden. Sie stellt eine Verlustanzeige aus – notwendig für den „Reiseausweis als Passersatz“, der von der nächsten deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) ausgestellt wird.

Schritt 2: Deutsche Auslandsvertretung aufsuchen

Dort wird der Notfall-Reisepass erstellt. Wichtig: Es werden ein aktuelles Passfoto und möglichst viele Angaben zum verlorenen Dokument benötigt – etwa Name, Geburtsdatum und, wenn vorhanden, die Passnummer.

Tipp: Machen Sie vor der Reise eine digitale Kopie Ihrer Ausweisdokumente (z. B. per Cloud oder Foto auf dem Handy). Im Idealfall auch eine beglaubigte Kopie mitführen.

Schritt 3: Mögliche Zusatzanforderungen beachten

Einige Länder verlangen beim Ausreisen einen Nachweis über den Einreisestempel. In solchen Fällen muss ggf. ein zusätzliches Ausreisevisum beantragt werden.

Neuerungen ab Mai 2025

Ab Mai 2025 gilt für neue Ausweisdokumente:

  • Nur noch digitale Passbilder zulässig

  • Bilder müssen in der Behörde erstellt oder sicher online übermittelt werden

  • Über 50 % der Großstädte nutzen bereits sogenannte Speed-Capture-Kioske

  • Ab Ende April: Zustellung per Post möglich – kein zweiter Gang zum Amt nötig

Gut zu wissen: Sperrung des E-Personalausweises

Verlieren Sie einen E-Perso, können Sie ihn rund um die Uhr über die Sperr-Hotline +49 116 116 oder die SperrApp sperren lassen. Dafür benötigen Sie Ihr persönliches Sperrkennwort.

Lufthansa City Center ONE Business – Für Sie da, auch im Notfall

Ein Passverlust ist ärgerlich – aber mit guter Vorbereitung kein Drama. Wir unterstützen Sie gerne vor, während und nach der Reise – z. B. bei Reiseunterlagen, Kontakt zur Botschaft oder bei kurzfristiger Umbuchung. Denn sicher reisen heißt: vorbereitet reisen.

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