Überblick für Unternehmen mit internationaler Reisetätigkeit
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Rund 40 Länder wurden neu bewertet. Für inländische Dienstreisen bleiben die bekannten Pauschalen von 14 beziehungsweise 28 Euro – abhängig von der Dauer der Abwesenheit – unverändert.
Für Unternehmen mit internationaler Reisetätigkeit haben diese Anpassungen unmittelbare Auswirkungen auf Planung, Budgetierung und Reisekostenabrechnung.
Anpassungen bei internationalen Geschäftsreisen
Innerhalb Europas wurden unter anderem für die Schweiz, Liechtenstein, Bulgarien, Irland, die Niederlande, Rumänien, Estland und Litauen höhere Pauschalen festgelegt.
Auch außerhalb Europas wurden Anpassungen vorgenommen. Betroffen sind unter anderem China, Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie einzelne Länder in Südamerika und Afrika. Grundlage der Neubewertung sind gestiegene Lebenshaltungskosten und Preisentwicklungen in den jeweiligen Ländern.
Unterschiede zwischen Ländern und Städten
Die Regelungen bleiben komplex. Pauschbeträge unterscheiden sich nicht nur zwischen Ländern, sondern teilweise auch zwischen Städten desselben Landes.
In der Schweiz beträgt der Spesensatz bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden für Bern 82 Euro pro Tag, für Genf oder Zürich hingegen 70 Euro. In China gelten 83 Euro für Hongkong, während für Shanghai 48 Euro anzusetzen sind.
Diese Differenzierungen erhöhen den Abstimmungs- und Prüfaufwand in der Reisekostenabrechnung spürbar
Kritik an Komplexität und Verwaltungsaufwand
Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) sowie Travel Manager kritisieren den hohen Komplexitätsgrad der Regelungen. Die Vielzahl an länderspezifischen und teils städtischen Differenzierungen erschwert die korrekte Abrechnung von Reisekosten.
Digitale Abrechnungstools unterstützen bei der automatisierten Zuordnung der korrekten Pauschalen. Dennoch steigt bei internationaler Reisetätigkeit der Pflege- und Prüfaufwand. Eine integrierte Abstimmung zwischen Travel Management und Reisekostenabrechnung wird damit zunehmend zum Effizienzfaktor.
Bei Fragen zur Umsetzung in Ihren Abrechnungsprozessen oder zur Integration geeigneter Reisekostenlösungen stehen Ihnen unsere Service Teams gerne zur Verfügung.
Die vollständige Übersicht der neuen Auslandspauschalen 2026 ist auf der entsprechenden Informationsseite abrufbar.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!