1. Anwendungsbereich, Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für die Vermittlung von touristischen Leistungen und Reisen durch die Lufthansa City Center ONE Business, , Inh. LCC Reisebüro AG („ONE Business“). Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und ONE Business. Der Kunde schließt mit ONE Business einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675, 631 BGB) für die Vermittlung von touristischen Leistungen an seine Mitarbeiter ab. Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen und sie gelten nicht.
1.2 Der vermittelte Vertrag, der ein Beförderungs-, Dienstleistungs-, Beherbergungs- oder Reisevertrag sein kann, wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem ihm benannten Anbieter der Leistung abgeschlossen. Die Durchführung der gebuchten touristischen Leistung gehört nicht zu den Vertragspflichten von ONE Business, sondern obliegt ausschließlich dem Leistungsträger. Dieser erbringt die vom Kunden per E-Mail oder von dessen Mitarbeiter über die App gebuchten Leistungen und Reisen in eigener Verantwortung. Für die vermittelten Leistungen gelten die AGB des Vertragspartners des Kunden, soweit sie mit dem Kunden wirksam vereinbart und in den Vertrag einbezogen wurden. In diesen können Bedingungen hinsichtlich von Zahlung, Umbuchung, Stornierung oder andere Einzelheiten geregelt sein. Der Inhalt des von ONE Business vermittelten Vertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers. Der Kunde der vermittelten Leistung hat sich mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der gebuchten Leistung ausschließlich an den Leistungserbringer zu richten.
1.3 Die Anmeldung zu einer touristischen Leistung oder Reise erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der anmeldende Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der vermittelte Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die Annahme der verbindlichen Anmeldung des Kunden durch den Leistungserbringer zustande. ONE Business informiert den Kunden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung, die auch elektronisch übersandt werden kann, über die Vermittlung und den Vertragsschluss mit dem Leistungserbringer.