Wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann sich freuen: Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale in Kraft. Statt wie bisher gestaffelt, gilt dann für alle Arbeitnehmenden ein einheitlicher Kilometersatz - und zwar ab dem allerersten Kilometer.
Bislang lag die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent pro Kilometer, erst ab dem 21. Kilometer stieg sie auf 38 Cent. Ab 2026 fällt diese Staffelung weg: Ab dem ersten Kilometer sind 38 Cent steuerlich absetzbar, unabhängig von der Länge des Arbeitswegs.
Die neue Regelung kann sich steuerlich deutlich bemerkbar machen:
Bei einem täglichen Arbeitsweg von 20 Kilometern ergeben sich etwa 350 € mehr, die abgesetzt werden können. Vorausgesetzt, die Werbungskosten liegen insgesamt über dem Arbeitnehmerpauschbetrag.
Mit der Anpassung möchte die Bundesregierung vor allem eine gerechtere Behandlung von Stadt- und Landbewohnern erreichen. Wer weite Strecken zur Arbeit zurücklegt, soll künftig finanziell stärker entlastet werden, unabhängig davon, ob er mit dem Auto, dem Zug oder dem Fahrrad unterwegs ist.
Auch nach 2026 wird es für Geringverdiener und Auszubildende weiterhin die sogenannte Mobilitätsprämie geben. Sie kann beantragt werden, wenn der einfache Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer beträgt, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.
Die neue Pendlerpauschale bringt ab 2026 echte Vorteile für alle, die regelmäßig zur Arbeit fahren, besonders für jene mit längeren Strecken. Wichtig: Wer die Pauschale nutzen möchte, sollte bereits bei der nächsten Steuererklärung auf die neue Regelung achten.
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