Mehr Zeit für Unternehmen durch EU-Entscheidung

Die Einführung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Doch nun gibt es eine wichtige Entlastung: Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung verschiebt sich für Unternehmen der sogenannten „Wave 2“ und „Wave 3“ jeweils um zwei Jahre.

„Stop-the-clock“ offiziell beschlossen

Mit Zustimmung des EU-Parlaments und Rats der EU ist die sogenannte „Stop-the-clock“-Richtlinie im April 2025 offiziell in Kraft getreten. Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (Wave 2) müssen ihren ersten CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht nun erst 2028 vorlegen. Börsennotierte KMU (Wave 3) starten ab 2029.

Entlastung durch Omnibus-Paket geplant

Die Verschiebung der CSRD-Berichtspflicht ist Teil eines umfassenden Omnibus-Pakets der EU zur bürokratischen Entlastung der Unternehmen. Insgesamt sollen sogar etwa 80 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen komplett von der Richtlinie ausgenommen werden. Weiterhin plant die EU, kleinere Unternehmen in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten zu entlasten. Diese Maßnahmen befinden sich noch im Entscheidungsprozess, nur die Verschiebung ist bereits beschlossen. Zusätzlich empfiehlt die EU den Voluntary SME-Standard (VSME) als freiwilligen Berichtsstandard für kleine und mittelständische Unternehmen.

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